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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lenson Consulting

Robin Lenson, Carl-Reiß-Platz 15, 68165 Mannheim (“Auftragnehmer”)

Stand: Oktober 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Webdesign, Webentwicklung, Fotoleistungen, Wartung und verwandte Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (“Auftraggeber”).

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Die Demo-Templates dienen als Ausgangspunkt und sind keine zugesicherte Beschaffenheit.


§ 3 Leistungen und Fristen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Gestaltung und technische Umsetzung liegen im Rahmen der Vorgaben in seinem Ermessen.

(2) Genannte Fristen beginnen, sobald die Anzahlung eingegangen ist und alle erforderlichen Inhalte und Freigaben vollständig vorliegen. Sie verlängern sich bei Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers entsprechend.

(3) Der Auftragnehmer darf Dritte (z. B. Fotografen, Partner) als Erfüllungsgehilfen einsetzen.


§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber liefert Texte, Bilder, Logos, Speisekarten, Preise und sonstige Inhalte rechtzeitig, vollständig und in nutzbarer Form.

(2) Er versichert, dass er an gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei.

(3) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Preis-, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Öffnungszeiten, Impressum und Datenschutzerklärung.


§ 5 Korrekturen und Änderungswünsche

(1) Im Festpreis sind zwei Korrekturschleifen je Projektphase enthalten.

(2) Weitere oder nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer erstellt vorab ein Angebot mit dem geschätzten Aufwand. Mit Beauftragung in Textform kommt die Vereinbarung zustande.


§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vorschau-Version bereit und teilt die Abnahmebereitschaft mit. Der Auftraggeber prüft das Werk unverzüglich.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung wesentliche Mängel in Textform rügt.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) 50 % der Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig (Anzahlung). Der Auftragnehmer beginnt die Arbeiten nach Zahlungseingang. Die Restvergütung wird mit Abnahmebereitschaft berechnet und ist innerhalb von 3 Tagen zu zahlen. Die Live-Schaltung der Website und die Übergabe der Zugangsdaten erfolgen nach Eingang der Restvergütung.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB.

(4) Fremdkosten (z. B. Domains, Hosting, Plugins, Lizenzen, Stockmaterial, Reisekosten) trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.


§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erstellte Website für seinen Betrieb zu nutzen.

(2) Der Auftragnehmer behält die Rechte an wiederverwendbaren Bestandteilen (Templates, Code-Bausteine, Konzepte) und darf sie für andere Kunden nutzen.

(3) Für Drittsoftware (z. B. WordPress, Themes, Plugins, Schriften) gelten deren Lizenzbedingungen.

(4) Der Auftragnehmer darf das Projekt mit Nennung des Auftraggebers als Referenz verwenden, sofern dieser nicht widerspricht.

(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.


§ 9 Foto-Session

(1) Der Auftraggeber erhält an den gelieferten Aufnahmen das Recht zur Nutzung für eigene Werbung, Website und Social Media. Urheberrecht und Rohmaterial verbleiben beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftraggeber holt vor der Session die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Mitarbeiter und Gäste ein und informiert den Auftragnehmer über Einschränkungen.

(3) Termin- und Wetterverschiebungen sind rechtzeitig abzustimmen. Bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin kann der Auftragnehmer die entstandenen Kosten berechnen.


§ 10 Wartung und Betreuung

(1) Der Wartungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Er ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(2) Die Wartungsvergütung wird monatlich im Voraus berechnet. Umfang und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Angebot. Updates, Backups und Support werden mit angemessener Sorgfalt erbracht. Ein Erfolg (z. B. Ranking-Verbesserung, Umsatz, Reservierungszahlen) wird nicht geschuldet.

(3) Nicht enthalten sind Neugestaltungen, Funktionserweiterungen und Fehler, die durch Eingriffe Dritter oder des Auftraggebers entstehen.


§ 11 Reservierungs- und Bestellsysteme

(1) Der Auftragnehmer richtet die Systeme technisch ein. Der Betrieb gegenüber den Gästen, die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (z. B. Preisangaben, Verbraucherrechte, Allergenkennzeichnung, Lebensmittelrecht) und die Bearbeitung der Anfragen liegen allein beim Auftraggeber.

(2) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Von ihm bereitgestellte Mustertexte ersetzen keine anwaltliche Prüfung.


§ 12 Drittanbieter und Partnerleistungen

Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Zahlungsdienste, Social-Media-Management durch Connectify) werden, soweit nicht anders vereinbart, auf Grundlage eines eigenen Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten erbracht. Für deren Leistungen und Verfügbarkeit haftet der Auftragnehmer nicht.


§ 13 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.


§ 14 Mängelansprüche

(1) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Abs. 2 gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Personenschäden und soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.


§ 15 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.


§ 16 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei auch nach Vertragsende vertraulich.


§ 17 Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Abnahme ohne wichtigen Grund bleibt der Vergütungsanspruch nach § 648 BGB bestehen.


§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Mannheim, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.


Eine Änderung gegenüber der ersten Fassung habe ich ergänzt: In § 3 Abs. 2 startet die 7-Tage-Frist erst nach Eingang der Anzahlung.

© 2026 Lenson Consulting. Alle Rechte vorbehalten.

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